Unfallgutachten
Ein Schadengutachten enthält folgende Positionen:
- Schadendokumentation
- Fotodokumentation
- Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsdauer
- Reparaturkostenkalkulation und Reparaturdauer
- Wertminderung
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Altschäden- und Vorschädendokumentation
- Gesamtzustand mit Berücksichtigung der Ausstattungsmerkmale, technische Daten und Fahrzeugdokumente
- Dokumentation des Schadenhergangs
- Plausibilitätsprüfung des Schadenfalles
- Technische Zustandsbeschreibung
- Optische Zustandsbeschreibung
- Ist das Fahrzeug noch fahrtüchtig und verkehrssicher
- Eventuelle, erst nach Prüfarbeiten, zu erwartende Reparaturkostenausweitung
- Beweissicherung
Es wird zwischen dem eigenverschuldeten Kaskoschaden und dem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden unterschieden.
Beim fremdverschuldeten Haftpflichtschaden steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz laut §249 BGB zu.
So müssen die Kosten für das Gutachten von der Versicherung des Schadenverursachers getragen werden.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen!
Handelt es sich um einen Bagatellschaden, Schaden bis ca. 750,00 €, wird im Regelfall ein Kurzgutachten ausreichen.
Ist die Bagatellschaden grenze allerdings überschritten, so empfehlen wir Ihnen sich ein vollumfängliches Schadengutachten erstellen zu lassen.
Sie erhalten abschließend eine Aussage zur Reparaturwürdigkeit hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges.
Es gibt eine Vielzahl von Vorgehensweisen und Abrechnungsmethoden bei einem Schadensfall, über die wir Sie gerne persönlich oder telefonisch informieren und beraten würden.
Kurzgutachten
Im Falle eines geringen Schadens bis zum Bagatellschaden grenze von ca. 750€, empfehlen wir Ihnen sich ein Kurzgutachten von uns erstellen zu lassen.
Wir raten dringend von einfachen Kostenvoranschlägen durch Werkstätte ab, da diese lediglich die Brutto Reparatur- und Materialkosten enthalten.
Das Kurzgutachten beinhaltet hierbei jedoch weitaus mehrere Leistungen und ist die günstigere Alternative zum vollumfänglichen Schadengutachten.
Ein Kurzgutachten enthält folgende Positionen:
- Schadendokumentation
- Fotodokumentation
- Wiederbeschaffungswert und der Wiederbeschaffungsdauer für regional vergleichbare Fahrzeuge
- Vorschaden- und Altschadendokumentation
- Angabe der Reparatur- und Materialkosten sowie Reparaturdauer unter Bezugnahme regionaler Stundenverrechnungssätze
- Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
- Die Vorarbeit für eine mögliche Reparaturkostenausweitung
Sollten während der Instandsetzung weitere ereignisbedingte Schäden erkenntlich werden, können wir anschließend, ergänzend ein vollumfängliches Gutachten erstellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bagatellschäden grenze schnell überschritten ist!
Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem vollumfänglichen Schadengutachten ist im Wesentlichen der Umfang. Ein Kurzgutachten enthält alle relevanten Werte im Kleinschadenfall. Ein Schadengutachten beinhaltet zusätzlich die Ermittlung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und des Restwertes. Bei beiden Gutachten arten ist die Beweissicherung gewährleistet.